Zwischen dem Mieter und dem Vermieter Ralf und Anette Schmidt GbR, wird nur für die Dauer der vereinbarten Zeit ein Mietvertrag über ein Mietobjekt geschlossen, der folgende Vereinbarungen beinhaltet:
1. Anzahl Mieter – Das Mietobjekt darf höchstens von der Personenzahl genutzt werden, die im Mietvertrag vereinbart ist und max. zusätzlich 1 Kleinkind bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr.
2. Rauchen – Unsere Objekte sind Nichtraucherhäuser und daher ist das Rauchen in den Gebäuden nicht erlaubt! Bitte gehen Sie zum Rauchen ins Freie. Bei Zuwiderhandlung müssen wir einen gesonderten Reinigungsaufwand berechnen.
3. Haustiere -Das Mitbringen von Hunden ist nur im Mietobjekt „Chalet Belair“ gestattet. Hunde dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Anmeldung und Bestätigung in der vorgegebenen Anzahl mitgebracht werden. Hunde dürfen nicht alleine im Ferienobjekt gelassen werden!!! Laut Gemeindesatzung müssen die Tiere im Feriengebiet an der Leine geführt werden. Hunde dürfen nicht auf die Couch, ins Bett oder in die Dusche!!! Das Reinigen der Hunde sollte außerhalb der Wohnung stattfinden. Hundehaare, sowie die „Hinterlassenschaften“ Ihrer Vierbeiner in Haus und Garten sind zu entfernen. Andere Haustiere sind nicht gestattet.
4. Zusätzliche Kosten – An Zusatzkosten fallen für die Gemeinde Gästebeiträge für die Gästekarten an. Die Höhe richtet sich nach der Gemeindeverordnung für Dorum-Neufeld. Bitte führen Sie die Gästekarten immer mit sich. Gelegentlich kommt ein Kontrolleur der Gemeinde vorbei. Diese müssen dann auf Verlangen vorgezeigt werden.
5. Schäden – Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt und das Inventar, sowie die Gemeinschaftseinrichtungen mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Schäden an dem Mietobjekt und dem Inventar sind dem Vermieter sofort zu melden. Verursachte Schäden müssen von dem Mieter, auch für seine Mitbewohner (Mitreisenden), in voller Schadenshöhe ersetzt werden.
6. Beanstandungen – Eventuelle Beanstandungen sind unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen. Wir machen darauf aufmerksam, dass jeder Mieter verpflichtet ist, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei Leistungsstörungen dazu beizutragen, den Schaden möglichst gering zu halten. Der Mieter muss dem Vermieter eine sofortige Nachbesserung ermöglichen. Wird eine angebotene Nachbesserung von Ihnen nicht ermöglicht oder sogar abgelehnt bzw. verweigert, dann stehen Ihnen auch keine finanziellen Ansprüche/Nachlässe zu. Kommt der Mieter schuldhaft diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.
Für Lärmbelästigungen jeder Art, die nicht durch den Vermieter verursacht sind, und auf die vom Vermieter kein Einfluss ausgeübt werden kann, übernehmen wir keine Haftung und erfüllen keine Regressforderungen. Der Ausfall von Freizeitanlagen aus unvorhersehbaren Gründen berechtigt nicht zur Rückzahlung, Teilrückzahlung oder Reduzierung der Mietsumme.
7. Schlüsselübergabe – Die Schlüssel werden am Tag der Ankunft im Schlüsseltresor hinterlegt. Anreise ab 16:00 Uhr. Bei der Abreise bis spätestens 10.00 Uhr legen Sie die Schlüssel gut sichtbar auf den Esszimmertisch oder Sie hängen diese wieder ans Schlüsselbrett.
8. Mitwirkungspflicht – Die Ferienobjekte sind „besenrein“ zu hinterlassen. Das bedeutet gegebenenfalls auch ein feuchtes abwischen (z.B. im Küchenbereich) und staubsaugen bei mitreisenden Hunden. Geschirr, Gläser, Besteck und sonstige benutzen Gegenstände oder Geräte müssen gereinigt werden und in die entsprechenden Schränke/Plätze zurück gestellt werden. Das gleiche gilt auch für den Außengrill, den Aschenbecher auf der Terrasse und die Waschmaschine (Wasserbehälter). Stehendes Wasser in der Spül- oder Waschmaschine werden in Rechnung gestellt. Es sei denn, ein technischer Defekt wird nachgewiesen. Bei Zuwiderhandlung einer der Vorschriften dieser AGB behält sich der Vermieter rechtliche Schritte vor, bzw. wird der Reinigungsaufwand im Nachhinein gesondert in Rechnung gestellt.
9. Mietpreise – Die Mietpreise sind der jeweils gültigen Mietpreisliste zu entnehmen.
10. Mietvertrag – Mit ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Mietvertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Der Vertrag gilt erst mit dem Eingang der Buchungsbestätigung beim Mieter und dem Eingang der Anzahlung beim Vermieter als geschlossen. Mit der Annahme akzeptieren Sie die AGBs und die Hausordnung. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit und bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
11. Zahlung – Die Zahlungsbedingungen sind aus der Buchungsbestätigung ersichtlich.
12. Stornierung des Gastes – muss immer schriftlich an unsere Adresse info@ferienhaus-belair.de erfolgen.
Bei einer Stornierung Ihrerseits fallen immer 25,00 Euro Bearbeitungsgebühr an!
Zuzüglich ergeben sich folgende Stornogebühren:
- bis 4 Wochen vor Anreisetermin: 60% des Gesamtbetrages
- bis 3 Wochen vor Anreisetermin: 70% des Gesamtbetrages
- bis 2 Wochen vor Anreisetermin: 80% des Gesamtbetrages
- bis 1 Woche vor Anreisetermin: 90% des Gesamtbetrages
- ab 7 Tage vor Anreisetermin: 100% des Gesamtbetrages
Sollte es hingegen Reiseverbote oder Reisewarungen für die Ferienregion geben, erhalten Sie selbstverständlich Ihr Geld zurück
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung zum Beispiel bei
13. Vorzeitige Abreise – Bei vorzeitiger Abreise erfolgt keine Teilrückerstattung des Mietpreises !
14. Nichtantritt – Bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige Stornierung erfolgt keine Rückerstattung!
15. Haftung – Für alle durch den Mieter und seine Mitreisenden verursachten Schäden haftet ausschließlich der Mieter in voller Höhe.
16. ELEKTROAUTOS – Wenn Sie mit einem ELEKTROAUTO anreisen, ist es aus Versicherungsgründen und auch wegen der im Moment sehr hohen Energiepreise n i c h t erlaubt, dieses über unseren Hausstrom aufzuladen!!! Sie können das Fahrzeug in Dorum am großen EDEKA-Markt gegenüber vom Lidl aufladen. Dort befindet sich eine Ladesäule!!!
Ihre Elektro-Fahrräder dürfen Sie aber gerne auch weiterhin unter Aufsicht und im Freien aufladen.
17. Verjährung – Ansprüche nach §§ 651c bis 651 g BGB kann der Mieter nur innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenem Vermietungsende geltend machen. Die Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren 6 Monate nach dem vertraglichem Vermietungsende.
18. Gerichtsstand – Klagen gegen den Vermieter sind an dessen Sitz zu erheben.
19. Salvatorische Klausel – Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig oder nicht durchsetzbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon unberührt.